Bei häuslicher Krankenpflege, die vom Arzt verordnet wird. Häusliche Krankenpflege erhalten auch Menschen ohne Pflegegrad zum Beispiel für die Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt oder medizinische Behandlungspflegeleistungen wie z.B. Spritzen, Wundversorgung bis zum An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Die Pflegeversicherung ist zuständig für Menschen mit Pflegegrad 1-5. Sie übernimmt dann die Kosten für den Pflegedienst in Höhe der Maximalleistung je Pflegegrad. (Pflegegrad 1 = 125€ für Sachleistungen)
Bestimmte Leistungen können nicht über diese Kostenträger abgerechnet werden, so dass eine private Kostenabrechnung erfolgen kann. Unsere Leistungen sind gemäß § 4 UStG umsatzsteuerfrei.
Für Menschen, die „Hilfe zur Pflege“ erhalten.
Unsere Leistungen sind gemäß § 4 UStG umsatzsteuerfrei.