Die Abrechnung von ambulanten Pflege­leistungen kann über die Kosten­träger oder privat erfolgen


Krankenkassen

Bei häuslicher Krankenpflege, die vom Arzt verordnet wird. Häusliche Krankenpflege erhalten auch Menschen ohne Pflegegrad zum Beispiel für die Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt oder medizinische Behandlungspflegeleistungen wie z.B. Spritzen, Wundversorgung bis zum An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

 

Pflegekassen

Die Pflegeversicherung ist zuständig für Menschen mit Pflegegrad 1-5. Sie übernimmt dann die Kosten für den Pflegedienst in Höhe der Maximalleistung je Pflegegrad. (Pflegegrad 1 = 125€ für Sachleistungen)

 


PRIVATE KRANKEN- UND PFLEGE­VERSICHERUNGEN

Bestimmte Leistungen können nicht über diese Kostenträger abgerechnet werden, so dass eine private Kostenabrechnung erfolgen kann. Unsere Leistungen sind gemäß § 4 UStG umsatzsteuerfrei.

 

Sozialämter

Für Menschen, die „Hilfe zur Pflege“ erhalten.

 

Privat

Unsere Leistungen sind gemäß § 4 UStG umsatzsteuerfrei.

 



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Palliativ­stützpunkt

 

APO-Care ist Palliativ­stütz­punkt für das Palliativ­netzwerk im Land­kreis Helmstedt

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Partner von GKV und bpa

 

APO-Care ist Vertrags­partner der gesetzlichen Krankenkassen und Mitglied im Bundes­verband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa).

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